AGB

1. Geltung:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die LeimerMarine  erteilt werden.

2. Aufträge:

Unsere Angebote sind freibleibend. Uns erteilte Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung, den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages oder die tatsächliche Ausführung verbindlich. Der Kunde bleibt an seine Aufträge bis zum Ablauf seiner schriftlichen angemessenen Nachfristsetzung zur Auftragsbestätigung gebunden. Ein Vertragsrücktritt ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet eine Stornogebühr von dreißig Prozent des vereinbarten Entgeltes als Ersatz der aufgelaufenen Kosten und des entgangenen Gewinnes zu bezahlen.

Im Rahmen gesetzlicher Zulässigkeit wird eine Mäßigung ausgeschlossen. Die Geltendmachung höherer Schäden bleibt vorbehalten. Die Finanzierung ist ausschließlich Sache des Kunden und beeinflusst nicht die Gültigkeit des Vertrages. Es obliegt dem Käufer, selbst für Liegeplatz, Versicherung etc. zu sorgen.

3. Lieferung:

Lieferfristen- oder termine sind, auch bei kalendermäßiger Angabe, unverbindlich. Wir sind diesbezüglich auf die Werksangaben angewiesen. Es ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest einem Monat und bei Booten mit oder ohne Zubehör von zumindest 3 Monaten zu setzen. Höhere Gewalt oder Umstände, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung je nach Situation ganz oder vorübergehend ohne Schadenersatzfolgen. Lieferfristen werden um die Dauer des Verzuges des Kunden bei der Erbringung seiner eigenen Leistung gehemmt bzw. verlängert.

Sollte in einem Kaufvertrag oder Angebot nicht ausdrücklich Anderslautendes vereinbart sein, gilt:

Die Auslieferung und somit Übergabe erfolgt grundsätzlich ab Herstellerwerk, selbst wenn die Warenprüfung an einem anderen Ort erfolgt. Sämtliche Verlade- und Transportkosten, Versicherungsspesen etc. gehen zu Lasten des Kunden. Mit Beginn der Verladung geht die Gefahr für Beschädigung und höhere Gewalt auf den Kunden über, auch wenn der Transportauftrag von uns im Auftrag des Kunden erteilt wird. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, gemeinsam mit einem derartigen Transportauftrag auf Kosten des Kunden einen Versicherungsschutz einzudecken.

4. Zahlung:

Sollte in einem Kaufvertrag oder Angebot nicht ausdrücklich Anderslautendes vereinbart sein, gilt:

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und ohne Transport. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Umsatzsteuer, soferne eine gesetzliche Umsatzsteuerverpflichtung besteht. Das Entgelt für erbrachte Lieferungen bzw. Leistungen ist mangels anderer Vereinbarung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können wir sämtliche noch ausstehenden Warenlieferungen zurückhalten. Bei noch nicht ausgelieferten Waren können wir in diesem Fall Zug um Zug Leistung begehren. Unsere Mitarbeiter sind nur bei entsprechender schriftlicher Bevollmächtigung inkassobefugt.

Ein Zahlungsverzug verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe für unbesicherte Gewerbekredite, mindestens jedoch 1% p.m. und aller Mahn- und Rechtskosten. Bei Rechtsgeschäften, welche einen längeren Lieferzeitraum als 2 Monate vorsehen, gelten die Preise vorbehaltlich Preisänderungen des Herstellers. Treten solche in Kraft erhöht sich der vereinbarte Preis im gleichen Ausmaß. Liegt der Preisbemessung ein uns offensichtlich und nachweisbar unterlaufener erheblicher Kalkulationsirrtum zugrunde, sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne Schadensfolgen zurückzutreten. Der Käufer kann dies durch seine unverzügliche Bereitschaft, jenen Preis zu bezahlen, welcher sich bei Wegfall des unterlaufenen Irrtums ergibt, abwenden.

5. Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Warenrückgabe auch ohne vorherige Vertragsauflösung zu begehren.

6. Liefergegenstand:

Dieser bestimmt sich aufgrund der technischen Beschreibung des Herstellers. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass wir auf die Angaben des Produzenten angewiesen sind. Wir gewährleisten keinen bestimmten Sicherheitsumfang oder eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit. Abweichende oder zusätzliche technische Ausstattungen oder Ausführungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

Geringfügige Mängel oder noch fehlendes Zubehör berechtigen den Kunden unbeschadet seines Rechtes, Verbesserung bzw. Nachlieferung zu begehren nicht zur Verweigerung der Übernahme des Liefergegenstandes. Der Kunde ist verpflichtet, an der Übernahme auf seine Kosten mitzuwirken. Gelangt er dabei in Verzug, gehen die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten.

7. Gewährleistung und Haftung:

Mängel sind sofort und ausschließlich schriftlich oder per Fax geltend zu machen. Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung durch Mängelbehebung, kostenlose Ersatz- bzw. Nachlieferung oder Preisminderung. Bei Booten verpflichtet sich der Kunde, diese zum Zweck der Mängelbehebung über unsere Aufforderung an einen genannten angemessenen und zumutbaren Ort kostenfrei zu überstellen und uns dort zur Verfügung zu stellen. Bei sonstigen Waren ist der Kunde zur Einsendung an uns bzw. über unsere

Disposition an den Hersteller verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf dieser Frist. Eine vom Hersteller darüber hinaus gewährte Garantie bewirkt keine Fristverlängerung. Aus einer vom Hersteller gewährten Garantie hat der Käufer keinen direkten Anspruch uns gegenüber. Sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche erlöschen, wenn der Mangel auf eine falsche Bedienung oder Behandlung des Liefergegenstandes zurückzuführen ist oder Veränderungen an diesem vorgenommen wurden. Für vom Hersteller gewährte Garantieansprüche gelten ausschließlich die Bedingungen des Herstellers.

Der Verkäufer leistet keine Gewähr für die Erfüllung der Garantiebestimmungen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns welcher Art und aus welchem Grunde auch immer ausgeschlossen sind, soferne der Schaden von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren längstens nach drei Jahren ab Auslieferung, auch dann, wenn der Mangel oder Schaden erst später hervorkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, vor Übernahme und Feststellung der bedingungsgemäßen Auslieferung des Liefergegenstandes keine Verträge abzuschließen oder Verbindlichkeiten einzugehen, welche bei Lieferverzögerungen, Mängeln oder aus sonstigen Gründen einer nicht ordnungsgemäßen Auslieferung Folgeschäden verursachen können. Schadenersatzforderung des Kunden aus mittelbaren Schäden und Folgeschäden sind somit ausdrücklich abbedungen.

8. Rechtanwendung:

Erfüllungsort ist der Ort der Übergabe. Als Gerichtsstand für sämtliche gegen uns gerichtete

Rechtsstreitigkeiten ist Wien vereinbart. Soferne das Geschäft zum Betrieb des Unternehmers des Käufers gehört gilt auch für alle Rechtstreitigkeiten gegen ihn Wien als Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht.

9. Gebrauchtgegenstände:

Beim Verkauf von Gebrauchten Gegenständen tritt LeimerMarine im Regelfall als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auf. LeimerMarine übernimmt daher bei solchen Geschäften keine wie immer geartete Haftung.

10. Schlussbestimmung:

Vom Vertrag abweichende Bestimmungen, auf die sich der Kunde beruft, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Im übrigen gelten die vorliegenden Bedingungen für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nur der mit der Maßgabe, als dieses nicht zwingend andere Regelungen vorsieht. Sofern Einzelbestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein sollten, so wird die Gültigkeit desselben dadurch im übrigen nicht berührt.

 

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